Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige wirksame Maßnahmen (gültig vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023):

§ 4
Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, nichtgewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt. Satz 1 ist nicht anzuwenden, sofern die Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen ist.

Zu § 4 (Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken)
Die Beheizung gasbeheizter oder mit Strom aus dem Stromnetz beheizter innen- oder außenliegender Schwimm- und Badebecken in Gebäuden und Privatgärten wird in den kalten Monaten durch das Verbot dieser Beheizungsarten weitgehend verhindert. Schwimmbecken, in denen die Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen ist, dürfen im absolut notwendigen Maße weiterhin beheizt werden. Von der Regelung nicht betroffen sind Schwimmbecken in Nichtwohngebäuden, die Nutzern kommerziell zur Verfügung gestellt werden, insbesondere in Rehazentren, Hotels und Freizeiteinrichtungen. Dies folgt der Überlegung, dass alle Schwimm- und Badebecken, die kommerziell genutzt und der Öffentlichkeit entgeltlich zur Verfügung gestellt werden, nicht mit einem Verbot belegt werden sollen. Die Beheizung gasbeheizter oder mit Strom aus dem Stromnetz beheizter Schwimm- und Badebecken in Wohngebäuden und Privatgärten ist für die Geltungsdauer der Verordnung – also in den kalten Monaten – verboten. Gas und Strom sollen zunächst dort gespart werden, wo dies die geringsten sozialen und ökonomischen Nachteile bringt. Es ist davon auszugehen, dass der Verzicht auf die Beheizung von Privatschwimmbecken mit bestimmten Heizungsarten dazu zählt. Insgesamt wird von einem ein Einsparpotenzial von 2 Terawattstunden Gas und 4 Terawattstunden Strom durch die Maßnahme ausgegangen. Etwa 150.000 private Schwimmbecken werden mit Gas beheizt. Außerdem werden rund 495.000 private Schwimmbecken per Wärmepumpe beheizt. Weiterhin werden rund 240.000 Whirlpools und 135.000 Swim-Spas mit Strom beheizt. Insgesamt werden 560.000 private Schwimm- und Badebecken in der kälteren Jahreszeit mehrmals wöchentlich bis täglich genutzt. Annahmen zu der Beheizung der Bäder sind allerdings im Detail mit großer Unsicherheit behaftet. Die Erwärmung eines m³ Wasser um 1°K verbraucht 1,16 Kilowattstunden. Whirlpools (ca. 1,5 m³ Fassungsvermögen) und Swim-Spas (ca. 8,5 m³) werden häufig außen aufgestellt und auf eine hohe Badetemperatur von 38°C erwärmt, so dass für die Nutzung viel Energie aufgewendet werden muss. Wärmepumpen für Schwimmbecken haben im Durchschnitt einen COP von 5 und sind damit relativ effizient. Ein großer Stromverbrauch geht mit dem Betrieb von Pumpen in Schwimmbecken einher. Dieser Verbrauch entfällt, soweit die betroffenen Schwimm- und Badebecken nicht mehr beheizt werden.